Stiftungsziel (Präambel)
Schwerstkranke, sterbende Menschen und deren Angehörige jeden Alters benötigen am Ende des Lebens Zuwendung und Unterstützung. Diegeschäftsmäßige Sterbehilfe in jeder Form wird abgelehnt.
Artikel 1 des Grundgesetztes soll hier seine Umsetzung finden: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Sterben in Würde bedeutet, den Menschen in den Mittelpunkt zu stellen - den Sterbenden und seine Bedürfnisse sowie seine Angehörigen.
Dies soll durch die Stiftung mit ermöglicht werden. Ebenso soll die gesamtgesellschaftliche Bewusstwerdung dieser Erkenntnis weiterentwickelt werden. Immer mehr Menschen setzen sich heute mit der Zukunft ihres Lebens, mit ihrem Sterben auseinander. Das Sterben soll weiter aus der Tabuzone des Bewusstseins in die Mitte der Gesellschaft geholt werden. Trauer soll jedem im je eigenen Maß ermöglicht werden und Begleitung finden.
Die Stiftung will ein dauernder Impulsgeber für ein gutes Zusammenleben in der Gesellschaft sein. Menschen werden ohne Ansehen ihrer Nationalität, sozialen Herkunft, Lebensform, konfessionellen Zugehörigkeitgefördert in der Umsetzung.
In einer Gesellschaft des langen Lebens, in der dieZahl der auf Hilfe angewiesenen Menschen zunimmt, wird es gemeinsame Anstrengungen benötigen, um eine Sorgekultur in unserer Gesellschaft - gesellschaftlich, politisch, infrastrukturell und kulturell - weiterzuentwickeln. Hier ist auch an die gleichmäßige Förderung von ehrenamtlichem und hauptamtlichem Engagement gedacht.
Zivilgesellschaftliches Engagement ist zu unterstützen. Hier sollen Regeln und Normen so gestaltet werden, dass Gastfreundschaft und lebendige Begegnung aller Beteiligten bis zuletzt ermöglicht wird.
Hier finden Sie die gesamte Satzung der Stiftung als PDF-Datei.