Stiftungsziel (Präambel)


    Schwerstkranke, sterbende Menschen und deren Angehörige jeden Alters benötigen am Ende des Lebens Zuwendung und Unterstützung. Diegeschäftsmäßige Sterbehilfe in jeder Form wird abgelehnt.
    Artikel  1  des  Grundgesetztes  soll  hier  seine  Umsetzung  finden:  „Die  Würde  des Menschen ist unantastbar“.
    Sterben  in  Würde  bedeutet,  den  Menschen  in  den  Mittelpunkt  zu  stellen  -  den Sterbenden und seine Bedürfnisse sowie seine Angehörigen.
    Dies  soll  durch  die  Stiftung  mit  ermöglicht  werden. Ebenso  soll  die  gesamtgesellschaftliche Bewusstwerdung dieser Erkenntnis weiterentwickelt werden. Immer mehr Menschen setzen sich heute mit der Zukunft ihres Lebens, mit ihrem Sterben auseinander. Das Sterben soll weiter aus der Tabuzone des Bewusstseins in die Mitte der  Gesellschaft  geholt  werden.  Trauer  soll  jedem  im  je  eigenen  Maß  ermöglicht werden und Begleitung finden.
    Die  Stiftung  will  ein  dauernder  Impulsgeber  für  ein gutes  Zusammenleben  in  der Gesellschaft  sein.  Menschen  werden  ohne  Ansehen  ihrer  Nationalität,  sozialen Herkunft, Lebensform, konfessionellen Zugehörigkeitgefördert in der Umsetzung.
    In einer Gesellschaft des langen Lebens, in der dieZahl der auf Hilfe angewiesenen Menschen  zunimmt,  wird  es  gemeinsame  Anstrengungen  benötigen,  um  eine Sorgekultur  in  unserer  Gesellschaft  -  gesellschaftlich,  politisch,  infrastrukturell  und kulturell  -  weiterzuentwickeln.  Hier  ist  auch  an  die  gleichmäßige  Förderung  von ehrenamtlichem und hauptamtlichem Engagement gedacht.
    Zivilgesellschaftliches  Engagement  ist  zu  unterstützen.  Hier  sollen  Regeln  und Normen so gestaltet werden, dass Gastfreundschaft und lebendige Begegnung aller Beteiligten bis zuletzt ermöglicht wird.

     

    Hier finden Sie die gesamte Satzung der Stiftung als PDF-Datei.

     

     

     

     

     

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